Finanzen und abgaben

Umsetzung des § 2b UStG

Die Umsetzung der Regelungen des § 2b UStG führen in vielen Rathäusern zu Kopfzerbrechen.

 

Vielerorts werden Fachkräfte gesucht, die helfen, diese Herausforderung zu stemmen.

 

Wir haben eine Handlungsanweisung erstellt, mit der sie ihre Leistungen vor Ort auf die rechtmäßige Umsetzung überprüfen können.

 

Nutzen sie den Aufschub, den der Gesetzgeber den Kommunen letztmals eingeräumt hat, um ihre Kommune für die Zukunft steuerlich rechtssicher aufzustellen.


Gebühren- und Beitragskalkulation

 

Sie möchten ihre Gebühren- und Beiträge neu kalkulieren?

 

Wir unterstützen Sie gerne...

 

Unsere umfangreichen Erfahrungen bei diversen Kalkulationen, z.B. bei Essensbeiträgen, Friedhofsgebühren, Abwasserentgelten oder sonstigen Verwaltungsgebühren sprechen auch hier eine deutliche Sprache.

 

Gerne unterstützen wir sie in diesem Rahmen auch bei der Ausformulierung der entsprechenden Satzung.


Kostenrechnung und Controlling

Richtete sich die Steuerung der öffentlichen Verwaltung jahrzehntelang ausschließlich an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, stehen heute Begriffe wie Budgetierung, Kostenrechnung und Controlling im Mittelpunkt einer modernen Verwaltungsführung.

 

Die Vernachlässigung betriebswirtschaftlicher Instrumente, insbesondere im Finanzmanagement, stellen viele Gemeinden vor große Herausforderungen.

 

Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Kostenrechnung auf Basis des echten Ressourcenverbrauches und führen gemeinsam mit Ihnen ein Controllingsystem ein, welches die vorhanden Produktionsfaktoren berücksichtigt.


Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Wir unterstützen insbesondere die Stadt- und Gemeindewerke bei der Entscheidung über die Gründung neuer Betriebszweige.

 

Unsere fundierten Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die wir auf Wunsch auch gerne den kommunalen Gremien vorstellen, tragen im Vorfeld wesentlich zur betriebswirtschaftlichen Entscheidung bei.